Mit der Mittelwertmethode Unternehmen bewerten: Wir zeigen, wie es funktioniert

Bei der Mittelwertmethode werden sowohl der Substanz- als auch der Ertragswert eines Unternehmens zur Berechnung des Unternehmenswerts herangezogen. Wir erklären Ihnen, wie die Mittelwertmethode nach dem Stuttgarter Verfahren funktioniert.

Überlegungen zur Mittelwertmethode

Während die Substanzwertmethode lediglich die Substanz eines Unternehmens berücksichtigt und die Ertragswertmethode nur dessen Erträge, führt die Mittelwertmethode diese beiden Faktoren zusammen. Stein des Anstoßes ist die Überlegung, dass die Erträge ohne die Substanz nicht stattfinden können, weshalb man die materielle Substanz nicht ausklammern sollte, wie es bei der Ertragswertmethode der Fall ist.

Insgesamt existieren drei Variationen der Mittelwertmethode. Das in der Schweiz sehr beliebte „Schweizer Verfahren” wird auch Praktikermethode genannt. Heute möchten wir auf die Unterschiede zwischen dem nicht mehr gebräuchlichen Berliner und dem Stuttgarter Verfahren hinweisen.

Vorgaben zur Gewichtung

Dreh- und Angelpunkt der Mittelwertmethode ist die Gewichtung zwischen Erträgen und Substanz, darin liegt auch der Unterschied zwischen den beiden deutschen Bewertungsmethoden.

Die einfache Formel für die Mittelwertmethode lautet: Unternehmenswert = (Substanzwert multipliziert mit x) + (Ertragswert multipliziert mit y).

Das „x” und „y” stehen hierbei jeweils für die individuelle Gewichtung, die den zwei einzelnen Positionen zugeschrieben wird. Je nach Gewichtung erfolgt eine Vergabe des Multiplikators zwischen 0 und 1, in der Summe müssen x und y wieder 1 ergeben, was über die spätere Division geschieht.

Die Formel sieht angepasst dann wie folgt aus: Unternehmenswert = (Substanzwert multipliziert mit x) + (Ertragswert multipliziert mit y), geteilt durch die Summe aus x und y.

Unterschiede zwischen Berliner und Stuttgarter Verfahren

Beim Berliner Verfahren, welches heutzutage übrigens nicht mehr als gültige Bewertungsmethode geführt wird und daher bei uns auch nicht zum Einsatz kommt, wird wie folgt gerechnet: Addition aus Substanzwert und Ertragswert, geteilt durch Faktor 2, ergibt den Unternehmenswert.

Was hingegen gemeinhin als deutsche Mittelwertmethode verstanden wird, ist das Stuttgarter Verfahren, das auch heute noch Anwendung findet. Dieses errechnet sich, indem der ermittelte Substanzwert mit dem Faktor 2 multipliziert wird, darauf wird dann der Ertragswert addiert und die Summe durch den Faktor 3 geteilt.

Wie anhand der Formel deutlich wird, legt das Stuttgarter Verfahren also einen größeren Fokus auf die Substanz im Unternehmen, daher wird dieser Wert in der Berechnung verdoppelt. Besonders häufig kommt diese Mittelwertmethode zum Einsatz, sofern sich der Unternehmenswert nicht aus einem Verkauf ermitteln lässt und daher eine Schätzung erfolgen muss.

Damit stützt sich die Mittelwertmethode nach dem Stuttgarter Verfahren auch auf die Ertragswertmethode sowie die Substanzwertmethode. Für weitere Fragen und eine unverbindliche Beratung stehen wir von der KENSTINGTON M&A GmbH gerne zur Verfügung, senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an.