Darum ist die Absichtserklärung in M&A-Transaktionen essenziell:
Letter of Intent
Jeden M&A-Prozess charakterisieren viele aufeinander aufbauende Schritte und Phasen, über deren Zeitraum sich die Arbeitsbeziehung zwischen potenziellem Käufer und verkaufswilligem Eigentümer sukzessive intensiviert. Den Anfang dabei macht im Regelfall die Absichtserklärung (engl.: Letter of Intent, kurz „LOI“).
Frühzeitige Klarheit für weitere Verhandlungen
Eine Absichtserklärung gibt es nicht nur im M&A-Gewerbe, sondern überall, wo intensive und komplexe Verhandlungen geführt werden. Wie die deutsche Bezeichnung korrekt vermuten lässt, bezeugt der potenzielle Käufer damit seine „Absicht“, das Unternehmen übernehmen oder beispielsweise in das Unternehmen investieren zu wollen. Das ist zunächst eben nur eine Absicht: Denn am Anfang von M&A-Transaktionen ist die Informationsdichte überschaubar, da Noch-Geschäftsinhaber natürlich nicht jedem Interessenten einen detaillierten Einblick in das Unternehmen geben wollen und Käufer/Investoren ohne diesen detaillierten Einblick wiederum keine hundertprozentig verlässlichen Aussagen treffen können.
Erste grobe Informationen zur Orientierung gibt es aber freilich, diese werden typischerweise im Information Memorandum zusammengefasst. Das Angebot des Käufers ist dann indikativ: Mit dem Letter of Intent macht er seine grundlegende Absicht klar und gewährt einen Einblick in seine Kernvorstellungen zum Kauf. Zu beachten ist hierbei, dass die Due Diligence zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, weshalb die Absichtserklärung selbst korrekt formuliert nicht verbindlich ist und auch nicht als Vorvertrag angesehen werden sollte.
Enthalten sind in der Absichtserklärung wichtige Informationen, wie unter anderem:
- allgemeine Beschreibung des Kaufgegenstandes
- Herleitung der Bewertung/der Kaufpreisvorstellungen
- zeitlicher Ablauf des weiteren Transaktionsprozesses
Obgleich der LOI nicht verbindlich ist, sollte dieser mit größter Sorgfalt ausformuliert werden. Wer später von den Kernpunkten in der Absichtserklärung abweichen möchte, muss das sehr gut begründen können.
Was kann noch Bestandteil des Letter of Intent sein?
Abseits der genannten allgemeinen Informationen könnte eine Absichtserklärung auch eine Exklusivitätsvereinbarung enthalten, mit der sich der Verkäufer für den genannten Zeitraum verpflichtet, lediglich mit dem Käufer zu verhandeln, der über den LOI seine Kaufabsicht deutlich machte. Sofern eine Break-up-Klausel enthalten ist, sind bei späteren Verhandlungsabbrüchen Kostenübernahmen denkbar – die Break-up-Klausel ist aber kein Standard und nicht direkt mit einer Schadensersatzforderung vergleichbar. Sie dient eher dazu, der Partei, die vom Abbruch der anderen Partei betroffen ist, die bis dato entstandenen Kosten zu ersetzen.
Das gilt für beide Parteien: Denn wenn der Letter of Intent vom Kaufinteressenten an den Verkäufer geschickt wird und dieser ihn unterzeichnet, entsteht ein Memorandum of Understanding (MoU) – die gemeinsame Absichtserklärung. Diese hält die Absicht beider Parteien fest, die Transaktion zu den eingangs skizzierten Bedingungen zu vollziehen.
Professionelle Verhandlungen beginnen mit dem LOI – wir von der KENSINGTON M&A stehen vorher, währenddessen und im weiteren Verhandlungsverlauf an Ihrer Seite!
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