Fallstricke, Risiken und Fehler bei der Unternehmensbewertung
Nur weil einem Unternehmen ein bestimmter Wert zugesprochen wurde, heißt das noch lange nicht, dass die Unternehmensbewertung tatsächlich objektiv und fundiert erfolgte: Gerade das muss eine Unternehmensbewertung aber zwangsläufig sein, anderenfalls verliert sie selbst jeglichen Wert. Als erfahrener M&A-Spezialist und Berater möchten wir Ihnen einige typische Fallstricke vorstellen – und warum diese zu verhindern oberste Priorität haben muss.
Es wurde eine ungeeignete Bewertungsmethode gewählt – oder die korrekt gewählte Methode wurde falsch angewandt
Zur Bewertung eines Unternehmens gibt es verschiedene Methoden, ganz klassisch ist die Discounted-Clash-Flow-Methode (DCF). Sie ist oftmals durchaus geeignet, aber nicht in 100 % aller Fälle – bei Start-ups kann sie das Bild beispielsweise erheblich verzerren, ebenso bei stark schwankenden Cashflows oder einmaligen Vorgängen, die die Cashflows erheblich beeinflussten. Gleichermaßen muss die DCF-Methode korrekt angewandt werden, damit sie überhaupt in einer authentischen Bewertung resultiert. Da schleichen sich leicht Fehler ein – zum Beispiel weil zukünftige Cashflows falsch diskontiert wurden oder keine aussagekräftigen Prognosen herangezogen wurden. Ein seriöser Berater hat die nötige Erfahrung und kann einschätzen, welche Bewertungsmethode im jeweiligen Fall am besten geeignet ist.
Zu viel Bauchgefühl, zu wenig harte Fakten
Insbesondere Unternehmer selbst neigen dazu, das eigene Unternehmen überzubewerten. In der Regel ist das nachvollziehbar, schließlich hat die eigene Firma im Leben des Unternehmers eine ganz besondere Stellung, erzählt eine Erfolgsgeschichte und steht stellvertretend für den eigenen Lebenserfolg. Kaufinteressenten haben dahingehend aber weder eine emotionale Bindung noch einen Hang zur Nostalgie und auch keine rosarote Brille auf – weshalb die fundierte Unternehmensbewertung immer einem objektiven Experten zu Teil werden sollte, der wirklich ausschließlich die harten Fakten betrachtet und zugleich geeignete Bewertungsverfahren nutzt.
Da zeigt sich gleich ein weiteres Risiko: Werden nicht repräsentative oder schlicht falsche Daten aus dem unternehmenseigenen Zahlenwerk herangezogen, resultieren diese selbstverständlich auch in einer nicht fundierten Bewertung. An erster Stelle ist also dafür zu sorgen, dass die genutzten Kennzahlen wirklich repräsentativ und aussagekräftig sind. Dahingehend ist ebenso wichtig, sich nicht nur auf zuvor aggregierte Multiplikatoren zu verlassen, sondern die zu Grunde liegenden Zahlen gründlich zu analysieren.
Externe Faktoren werden ignoriert
Der ermittelte Unternehmenswert ist in der Sache zunächst einmal nur ein theoretisches Konstrukt. Praktisch wird dieser erst, sobald sich ein Käufer gefunden hat, der bereit ist, einen objektiv ermittelten Preis zu zahlen. Wie viel Kaufinteressenten bereit sind zu zahlen, hängt indes nicht allein nur am Unternehmen, sondern auch an externen Marktumständen.
Die aktuellen Marktbedingungen müssen daher ebenso berücksichtigt werden wie beispielsweise das Zinsumfeld und die Konjunktur – wenig überraschend schwächelt die Nachfrageseite, die der Käufer, in einer schwachen Konjunktur mit hohem Zinsniveau, während die Nachfrage bei niedrigen Zinsen und florierender Wirtschaft meist boomt.
Immaterielle Vermögenswerte und Rahmenbedingungen berücksichtigen
Noch zu oft werden immaterielle Vermögenswerte übersehen. Das kann beispielsweise ein renommierter Markenname sein, Stichwort „Apple“, ebenso kommen aber auch etwaige Vorreiter-Technologien oder andere Burggräben, die das Unternehmen charakterisiert, dafür in Frage. Die Rechtsform des zu verkaufenden Unternehmens ist ebenso zu berücksichtigen, da sich für Käufer dadurch Steuervorteile oder beispielsweise Haftungsrisiken ergeben könnten.
Unsere erfahrenen Unternehmensvermittler von KENSINGTON M&A beraten Sie gern individuell und detailliert – und nehmen natürlich auch eine objektive Experten-Bewertung für Ihr Unternehmen vor. Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin für ein Kennenlernen!