Gute Gründe für eine fundierte und objektive Unternehmensbewertung
„Wie viel ist ein Unternehmen eigentlich wert?“ – Diese Frage beschäftigt potenzielle Käufer und Verkäufer ebenso wie in Unternehmenstransaktionen involvierte Parteien. Da es bei solchen Transaktionen im Regelfall um viel Geld geht, ist eine objektive, transparente, nachvollziehbare und fundierte Bewertung unerlässlich – weitere Anlässe gibt es aber ebenso.
Dem Kauf/Verkauf vorhergehende Bewertung
Der wohl offensichtlichste Anlass ist die bereits eingangs erwähnte angestrebte Unternehmenstransaktion, bei der sich Käufer und Verkäufer zwangsläufig auf einen Preis einigen müssen. Weil sich deren Interessen dahingehend stets am gegenüberliegenden Spektrum befinden, Käufer möchten möglichst wenig zahlen und Verkäufer möglichst viel Geld mit dem Verkauf erzielen, bildet eine objektive Bewertung des Unternehmens gewissermaßen die „goldene Mitte“. Als M&A-Spezialisten fertigen wir objektive Unternehmensbewertungen an und legen damit das Fundament für einen erfolgreichen Transaktionsabschluss.
Erforderliche Bewertungen für Gerichte
Im juristischen Kontext sind ebenfalls viele Anlässe für eine fundierte Bewertung geboten, zu denen nicht ausschließlich, aber beispielhaft diese gehören:
- Abfindungen von Shareholdern
- bei Erbauseinandersetzungen
- bei Scheidungen einer Inhaberpartei
- zur Evaluierung der Rechtmäßigkeit des Kaufpreises im Zuge des Kaufvertrags
Bewertungen im Kontext von Steuern und dem Steuerrecht
Steuern zahlen müssen die Unternehmen ebenso wie stellvertretend deren Inhaber, über die erfolgten Ausschüttungen aus dem Unternehmen. Folglich ist auch überall dort, wo die Steuerhöhe ermittelt werden muss, ein Anlass für eine fundierte Bewertung geboten.
Das betrifft unter anderem die folgenden Situationen:
- wenn Kapitalgesellschaften aufgelöst oder ins Ausland verlagert werden
- bei Inhaberwechseln, zum Beispiel durch Erbfall, Schenkungen oder Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland
- Steuerent- und Steuerverstrickungen bezüglich Wirtschaftsgütern
- Umwandlungs- und M&A-Vorgänge
- Abschreibungen
Gründe für eine Bewertung bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen
Auch hier spielen generelle Teilungsvorgänge, wie Scheidungen, Schiedsklauseln und Erbteilungen, eine Rolle. Selbiges gilt, wenn beispielsweise GmbH-Gesellschafter Anteile abziehen und dafür eine Abfindung erhalten oder wenn diese aufgrund einer Kündigung erforderlich ist und sich relativ zum Unternehmenswert bildet. Bei einem durchgeführten Abschluss von Gewinnabführungen und Beherrschungsverträgen spielt der aktuelle Ist-Wert des Unternehmens ebenso häufig eine entscheidende Rolle.
Weitere Anlässe, die eine nachvollziehbare Bewertung des Unternehmens erforderlich machen
Der Wert eines Unternehmens ist noch in vielen weiteren Fällen von Bedeutung: Generell immer dann, wenn dieser für einen nachfolgenden Vorgang von Wichtigkeit ist, weil sich daran beispielsweise Ansprüche oder interne Unternehmensvorgänge anschließen. Beispiele dafür sind unter anderem notwendige oder planmäßige Liquidationen sowie Sanierungsvorgänge. Auch bei Sacheinlagen oder bei Kapitalzuführungen ist der Wert des Unternehmens relevant. Bei öffentlich an der Börse notierten Unternehmen erfolgt die Bewertung ergänzend fortlaufend durch Marktteilnehmer, nicht börsengehandelte Unternehmen müssen den Wert hingegen zum Stichtag ermitteln lassen.
Unabhängig des jeweiligen Grundes oder Anlassesfür die Unternehmensbewertung, ist die KENSINGTON M&A GmbH für Sie da – mit objektiven, fundierten und nachvollziehbaren Bewertungen, die sich auf etablierte Verfahren und langjährige Erfahrungswerte im M&A-Markt stützen. Kontaktieren Sie noch heute unsere qualifizierten Mitarbeiter!