Wie erhält man im Unternehmensverkauf die Vertraulichkeit aufrecht?

Ein erfolgreicher Deal stützt sich nicht nur ausschließlich auf das harte Zahlenwerk, wobei das selbstverständlich eine Schlüsselrolle einnimmt. Vertraulichkeit muss während der Verhandlungen und schon davor, bei der Ermittlung potenzieller Investoren, ebenfalls gegeben sein. Das sicherzustellen, ist auch die Aufgabe eines fachlich versierten M&A-Beraters.

Möglichkeiten, um Vertrauen und Vertraulichkeit zu schaffen

Ein wichtiger Baustein in der Vertrauensbildung und -wahrung ist das NDA. Englisch für “non disclosure agreement“, zu Deutsch “Vertraulichkeitserklärung”, stellt dieses Dokument die Rahmenbedingungen zur Geheimhaltung sicher. Das bedeutet auch, dass sensible Unterlagen erst nach Unterzeichnung des NDA aller involvierten Parteien verschickt werden, die sich im Gegenzug verpflichten, diese Informationen nicht nach außen zu tragen und erst recht nicht zum eigenen Wettbewerbsvorteil umzumünzen. Des Weiteren werden Verkäufer immer auf dem Laufenden gehalten, wer die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnete und Verkaufsunterlagen erhielt.

Über die Vertraulichkeitserklärung hinausdenken

Erfahrene M&A-Experten, wie das Team der KENSINGTON M&A GmbH, die schon zahlreiche Deals über die Ziellinie brachten und in der Folge Verkäufer mit Käufern/Investoren zusammenbrachten, beschränken sich nicht ausschließlich auf den NDA-Vertrag – auch wenn dieser notwendig und als Fundament des gegenseitigen, vertraglich auferlegten Vertrauens fungiert.

Anonymisierte Factsheets, die keine konkreten Rückschlüsse auf das explizite Unternehmen zulassen, sind eine weitere Möglichkeit. Käufer und Investoren erhalten damit erst einmal einen groben Überblick und können für sich selbst feststellen, ob eine Übernahme oder Beteiligung prinzipiell infrage kommt. Bei einem konkreten Interesse werden dann weitere Möglichkeiten zur Einhaltung der Vertraulichkeit ausgeschöpft.

Dazu gehört beispielsweise die Longlist des vermittelnden M&A-Experten. Auf dieser Longlist finden sich potenzielle Käufer, der Verkäufer kann diese im Vorfeld zusammen mit seinem M&A-Berater durchgehen. Falls Inhaber an bestimmte Investoren oder Unternehmen auf keinen Fall verkaufen möchten, aus welchen Gründen auch immer, können sie direkt ihr Veto einlegen und sie gegebenenfalls streichen lassen.

Keine Herausgabe sensibler Dokumente an Unbekannte

Frei verteilt und in der Öffentlichkeit publik gemacht werden solche Unterlagen sowieso nicht. Aber auch wenn sich Investoren (ebenso Privatpersonen) melden und ihr Interesse bekunden, bekommen sie nicht automatisch den Verkaufsprospekt übersandt. Zunächst einmal müssen sie einen Kapitalnachweis erbringen. Der stellt sicher, dass überhaupt die finanziellen Möglichkeiten für einen Kauf vorhanden sind.

Berücksichtigt werden lediglich potenzielle Käufer, die als qualifiziert gelten und eine ausreichende Liquidität nachweisen. Das gewährleistet einen seriösen und sensiblen Umgang mit den Daten aller Beteiligten und stellt sicher, dass nicht Personen die Unterlagen erhalten, die gar keine Erfahrungen oder das nötige Kapital haben und die Unterlagen später womöglich noch öffentlich teilen.

Eine Atmosphäre der Vertraulichkeit und einen geordneten Umgang zwischen allen Beteiligten zu schaffen, das ist auch Aufgabe des M&A-Beraters, der damit seine Notwendigkeit bei einem potenziellen Deal unterstreicht. Gern zeigen wir Ihnen anhand Ihres Unternehmens auf, wie wir dabei detailliert vorgehen – vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der KENSINGTON M&A GmbH!