Eine nüchterne Analyse der Finanzierungsoption:

Das Verkäuferdarlehen beim Unternehmenskauf

Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind Verkäuferdarlehen eine valide Finanzierungsoption – bei der es wie bei jeder Finanzierung aber zwischen Vor- und Nachteilen abzuwägen gilt. Weiterhin ist zu ermitteln, in welcher Höhe überhaupt ein Verkäuferdarlehen gewährt wird – typischerweise beziffern diese sich auf rund 5 bis 20 % des Kaufpreises.

Strukturierung und Anwendung eines Verkäuferdarlehens

Bei einer Nachfolgeregelung gewährt der aktuelle, bald ehemalige Eigentümer dem Kaufinteressenten ein Darlehen, indem zum Zeitpunkt des Unternehmensverkaufs vorerst auf den Erhalt der jeweiligen Darlehenssumme verzichtet wird. Die Höhe des gewährten Darlehens steht in Abhängigkeit zum Kaufpreis: Beträgt dieser beispielsweise 1 Million Euro und der Verkäufer gewährt ein Verkäuferdarlehen in Höhe von 10 %, verzichtet dieser zunächst auf den Erhalt der daraus resultierenden 100.000 Euro – der Käufer erhält also einen Kredit.

Das erfordert aus offensichtlichem Grund ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen, auch weil das Verkäuferdarlehen während der Tilgung auf Käuferseite nachrangig gegenüber Bankdarlehen gestellt ist. Des Weiteren bleiben ehemalige Eigentümer damit zumindest finanziell, wenn auch nicht mehr operativ in das Unternehmen involviert. Der Fortbestand und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sind nach der Übergabe also insofern wichtig, als dass der Käufer dem ehemaligen Eigentümer weiterhin Geld schuldet – das der Käufer und Neu-Eigentümer vor der Tilgung wiederum operativ erwirtschaften muss. Gleichermaßen sind Alt-Eigentümer/Verkäufer aber nicht mehr operativ entscheidungsfähig und haben in der Folge kein Mitspracherecht bei der Unternehmensgestaltung.

Spezielle Herausforderungen bei Transaktionen einer AG oder GmbH

Bei Firmierungen als AG oder GmbH müssen im Gesellschaftervertrag die Konditionen (mindestens Preis und Zeit) für den späteren Exit definiert sein. Dafür gibt es eine Reihe von Instrumenten, die in der Praxis zum Einsatz kommen: Allen voran Call- oder Put-Optionen. Bei einer Call-Option könnte der Käufer beispielsweise 80 % der Anteile halten und diese ab einem späteren Zeitpunkt um die fehlenden 20 %, durch die Option, aufstocken. Die gegenteilige Funktionsweise beschreibt die Put-Option – gern beraten wir Sie hierzu näher und entsprechend der Ausgestaltung der Unternehmenstransaktion und des daran gebundenen Verkäuferdarlehens.

Finanzierungslücken schließen – und Sicherheiten bereitstellen

Beides geht Hand in Hand: Verkäufer fordern, insbesondere bei höheren Dimensionen, aus nachvollziehbaren Gründen belastbare Sicherheiten vom Käufer ein, die das gewährte Verkäuferdarlehen abseits der operativen Lage des übergebenen Unternehmens absichern. Möglichkeiten hierfür sind unter anderem eingebrachte Schuldbriefe auf Immobilien oder Solidarbürgschaften.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich bereits während den Kaufpreisverhandlungen über derartige Aspekte ernsthafte Gedanken machen. Speziell wenn die Vorstellungen zur Transaktionssumme (und damit dem Kaufpreis) auseinandergehen, kann das Verkäuferdarlehen diese Lücke effektiv schließen – im Regelfall aber eben durch die zuvor beschriebenen oder vergleichbaren Sicherheiten.

Unsere Mitarbeiter der KENSINGTON M&A beraten und begleiten Sie detailliert und während des gesamten Prozesses – natürlich auch, was wichtige und valide Finanzierungsinstrumente wie derartige Vendor Loans anbelangt: Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin!