Unternehmen geerbt: Wie ist das weitere Vorgehen

Und welche Optionen gibt es?

Die emotionale Belastung nach dem Tod eines geliebten Menschen ist ohnehin schon groß: Wenn gleichzeitig ein Unternehmen geerbt wurde, ist das zwar ein positiver und freudiger Umstand an sich, aber ebenso oft zunächst mit großen Unsicherheiten verbunden. Wir möchten Ihnen daher aufzeigen, worauf es in dieser herausfordernden Phase ankommt.

Allgemeine Rahmenbedingungen zur Erbschaft

Zunächst sind die Verfügungen und Anordnungen des Erblassers zu berücksichtigen, die dieser hoffentlich zu Lebzeiten ausreichend detailliert niedergelegt hat. Darüber hinaus geht nach dem in Deutschland geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das gesamte Vermögen des Erblassers auf den Erben über – das Privatvermögen ebenso wie das Betriebsvermögen, abzüglich beispielsweise etwaiger Pflichtteilsansprüche Dritter. Das gilt für Geschäftskonten ebenso wie für offene Verbindlichkeiten: Die Erben müssen sich also erst einmal einen Überblick über das Unternehmen verschaffen – und stehen dann vor einer großen Entscheidung.

Das Erbe kann wahlweise angenommen oder ausgeschlagen werden – ein „Rosinenpicken“ ist nicht möglich. Nach dem Prinzip „alles oder nichts“ erhält der Erbe also entweder das Unternehmen mit Erträgen und Schulden oder er schlägt das Erbe aus. Dann hat der nächste gesetzliche Erbe die Chance, das Erbe anzutreten. Für die Ausschlagung räumt der Gesetzgeber eine Frist von sechs Wochen – ab Kenntnis der Erbschaft – ein.

Möglichkeiten für Erben, wenn das Unternehmenserbe angetreten wird

Den Erben eines Unternehmens stehen beim Antritt der Erbschaft insgesamt vier Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Das Unternehmen wird von ihm als Nachfolger fortgeführt, d. h. der Erbe übernimmt das operative Geschäft.
  2. Der Erbe entscheidet sich dafür, das Unternehmen als Eigentümer zu behalten, setzt aber eine andere Person als Geschäftsführer ein, z. B. externe Experten oder einen internen Nachfolger aus dem Unternehmen.
  3. Das Unternehmen wird aufgelöst. Bei der Liquidation werden die Vermögenswerte veräußert, die ausstehenden Verbindlichkeiten beglichen und das Personal entlassen. Ergibt sich ein Überschuss, so ist dies der Gewinn des Erben.
  4. Das Unternehmen wird verkauft, d. h. der Erbe sucht, z. B. mit Hilfe von KENSINGTON M&A, einen geeigneten Käufer. Der Verkauf kann dann wiederum unterschiedlich strukturiert werden, auch ein Teilverkauf ist manchmal möglich. Hier gilt es also, nach der Verkaufsentscheidung die weiteren Optionen auszuloten.

Das sollten angehende Unternehmenserben außerdem beachten

Ganz wichtig: Unternehmenserben sollten sich vor dem Erbantritt umfassend beraten lassen, denn sie erben auch die finanzielle Situation des Unternehmens als Ganzes. Zudem müssen Erben mögliche Haftungsrisiken berücksichtigen, insbesondere bei Einzelunternehmen. Steuerliche Auswirkungen sind zu prüfen und zu bewerten, zudem kann die Nachfolgesituation noch komplexer werden, wenn mehrere Erben eingesetzt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Erben in einigen Branchen – z. B. Apotheken oder Arztpraxen – besondere Qualifikationen nachweisen müssen, um das Unternehmen weiterführen zu können.

Ihre nächsten Schritte: Wir unterstützen Sie dabei!

Sie haben ein Unternehmen geerbt und möchten sich entsprechend Ihrer individuellen Situation beraten lassen? Vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Am Anfang und vor allen weiteren Entscheidungen steht immer eine fachkundige Beratung und objektive Unternehmensbewertung – denn nur wenn Sie wissen, was das Unternehmen wert ist, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.