Unternehmensnachfolge:

Interne oder externe Nachfolger präferieren?

Der Entschluss ist gefasst und mitunter sogar aus einer Notwendigkeit heraus entstanden: Es braucht einen Nachfolger, der das unternehmerische Lebenswerk weiterführt. Mit dem Wunsch und der Zielsetzung allein ist es aber nicht getan – denn nun stellt sich die Frage, woher der potenzielle Nachfolger überhaupt kommen soll.

Interne Nachfolger: Gibt es Kandidaten aus der engeren oder erweiterten Familie?

Es ist eine vergleichsweise einfache und von vielen Noch-Geschäftsführern präferierte Nachfolgeregelung, wenn der Neu-Geschäftsinhaber aus den Reihen der eigenen Familie kommt – zum Beispiel weil die eigenen Kinder das unternehmerische Lebenswerk übernehmen. So bleibt das Unternehmen in der Familie und wird, was ebenfalls einen nicht zu vernachlässigenden Charme hat, in der nächsten Generation als Familienbetrieb weitergeführt. Denkbar ist auch eine Hybridlösung: Wenn der interne Nachfolger aus der Familie noch nicht so weit ist, den Betrieb komplett eigenständig zu führen und für die Zeit bis dahin ein externer Geschäftsführer ins Management einbestellt wird.

Vorteile hat die interne Nachfolgeregelung definitiv:

  • das Unternehmen bleibt in der Familie, der Übergang ist steuerschonend
  • Unternehmer haben, meist auch in der Freizeit, die Möglichkeit das eigene Know-how Stück für Stück an beispielsweise Kinder oder Enkel weiterzureichen
  • der Betrieb profitiert damit von Kontinuität, meist schätzen auch externe Geschäftspartner und Kunden die Weiterführung als Familienbetrieb

Nachteile müssen aber bedacht werden:

  • Unternehmen sind teilweise große und komplexe Vermögenswerte, allein die Familienzugehörigkeit ist als Qualifikation daher nicht ausreichend
  • es besteht Potenzial für innerfamiliären Zündstoff, wenn die Vorstellungen von beispielsweise Kindern als Nachfolger und Eltern als Noch-Inhaber auseinandergehen
  • auch innerhalb von potenziellen Nachfolgekandidaten kann es familiären Stress geben, wer nun tatsächlich die Nachfolge antritt oder antreten darf
  • im Interesse der Familie sind steuerschonende Regelungen und Übergänge sicherzustellen
  • es fehlen konkrete Neu-Impulse von außen, die eine externe Nachfolge impliziert

Der externe Nachfolger als Alternative

Externe Nachfolger rücken mindestens in den Fokus, wenn innerhalb der engeren Verwandtschaft kein Nachfolgekandidat existiert. Aber selbst wenn dort potenzielle Kandidaten das Unternehmen gern übernehmen möchten, kann eine externe Nachfolge rein aus Unternehmenssicht teilweise sinnvoller sein. Externe Nachfolger könnten Investoren, Geschäftspartner, externe Managementteams, Beteiligungsgesellschaften oder sogar Wettbewerber sein.

Vorteile der externen Nachfolgeregelung:

  • externe Nachfolger haben frische Ideen und neue Sichtweisen
  • in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das Fortbestehen des Unternehmens mitunter nur durch das externe Kapital des Nachfolgers möglich
  • der Verkaufserlös wird mitunter vom Noch-Eigentümer benötigt oder er soll als vorgezogenes Erbe an Kinder ausgezahlt werden

Welche Nachteile hat die externe Nachfolge?

  • das unternehmerische Lebenswerk befindet sich dann nicht mehr in der Familie
  • innerhalb des Betriebs könnte ein abrupter Kurswechsel stattfinden
  • mitunter werden am freien Markt nicht die gewünschten Preisvorstellungen erreicht
  • steuerrechtlich ist die Übergabe mitunter weniger steuerschonend als eine interne Nachfolge

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Die Nachfolge ist so individuell wie die Übergabe eines Unternehmens innerhalb der meisten Unternehmerleben einzigartig: Deshalb bedarf es maßgeschneiderten Lösungen, objektiven Beratungen und einem Ansprechpartner auf Augenhöhe – diese Rolle erfüllen wir von der KENSINGTON M&A für Sie. So finden wir gemeinsam die für Ihre Nachfolge beste Lösung.