Alles zu ihrer Anwendung und Bedeutung
Konkurrenzschutzklausel bei Unternehmenskäufen
Konkurrenzschutzklauseln finden sich in den allermeisten Verträgen zu Unternehmenstransaktionen – und das aus gutem Grund. Allen voran für die Käuferpartei erfüllen sie eine wichtige Schutzfunktion, die zugleich die Integrität des Unternehmenskaufes gewährleisten soll. Wir zeigen Ihnen nachfolgend detailliert auf, was es mit der Konkurrenzschutzklausel auf sich hat.
Was die Konkurrenzschutzklausel besagt und welche Bedeutung sie in der Praxis hat
Vereinfacht ausgedrückt verhindert diese Klausel, dass der Verkäufer zu einem späteren Konkurrenten/Wettbewerber des Käufers werden kann. Dazu ein Beispiel: Es findet eine Unternehmenstransaktion eines hochspezialisierten KI-Unternehmens statt. Der Verkäufer hat, als Lenker dieses Unternehmens, einen enormen Erfahrungs- und Wissensschatz. Der Käufer muss sich in der Folge darauf verlassen können, dass der Verkäufer nach dem vollzogenen Verkauf nicht direkt ein neues KI-Unternehmen gründet und seine Expertise sowie Erfahrung nutzt, um das verkaufte Unternehmen sukzessive aus dem Markt zu drängen.
Weil die juristische Sicherheit bei Unternehmenstransaktionen aus offensichtlichen Gründen besser als pures Vertrauen ist, gibt es demnach eine Konkurrenzschutzklausel. Rein wirtschaftlich ist das natürlich ebenfalls sinnvoll, denn sie schützt die Integrität und den Wert der Unternehmenstransaktionen. Würde das Unternehmen durch den ehemaligen Verkäufer unmittelbar nach dem Verkauf also einen neuen Wettbewerber am Markt haben, wäre in der Folge gegebenenfalls mit ausbleibenden Wertsteigerungen oder sogar einem Wertverfall (durch Marktanteilsverluste) zu rechnen. All diesen hypothetischen Szenarien schiebt die Konkurrenzschutzklausel vorab einen Riegel vor.
Für Verkäufer ist die Klausel zugleich nicht unbedingt ein praktischer Nachteil. Durch diese ist nämlich von Anfang an einwandfrei geregelt, in welchen Bereichen der Verkäufer später weiterhin tätig sein darf – das schafft Klarheit. Selbiges gilt für Kunden und Geschäftsbeziehungen des Unternehmens. Diese dürfen sich sicher sein, dass der Verkäufer, mit dem man das bisherige Geschäftsverhältnis unterhielt, später nicht zum Wettbewerber wird – und in der Folge Geschäftspartner des Unternehmens vor schwierige Entscheidungen stellen würde.
Ausgestaltung der Konkurrenzschutzklausel
Wie bei jeder anderen Klausel in Verträgen ebenso, gibt es bei der Konkurrenzschutzklausel Ausgestaltungsmöglichkeiten. Allen voran drei Variablen genießen hier eine große Bedeutung:
Zeitliche Beschränkung
Diese gibt an, wie lange die Konkurrenzschutzklausel greift. Zu kurz gewählt, könnte sie dem nun vom Käufer geführten Unternehmen schaden. Zu lang gewählt, würde sie den Verkäufer erheblich bei seinen weiteren Karrieremöglichkeiten einschränken.
Geografische Eingrenzung
Wie unschwer zu vermuten, gibt diese an, in welchen geografischen Sphären die Konkurrenzschutzklausel Bestand hat. Die Ausgestaltung ist maßgeblich von der geografischen und internationalen Ausrichtung des Unternehmens abhängig.
Sachliche Begrenzung
Mit dieser werden bestimmte Geschäftsbereiche und Tätigkeiten definiert. So wird ein Komplettausschluss des Verkäufers vom Markt verhindert, indem stattdessen ausgeschlossene Geschäftsfelder präzisiert werden.
Diese drei Variablen verdeutlichen zudem, wie wichtig eine hochpräzise und individuelle Formulierung der Konkurrenzschutzklausel ist, damit sie Verkäufer nicht vollständig lähmt, andererseits aber Käufer vollumfänglich und angemessen schützt. Unser Expertenteam der KENSINGTON M&A GmbH ist in der gesamten DACH-Region selbstverständlich für Sie da und steht Ihnen in allen Punkten beratend zur Seite: Kontaktieren Sie uns noch heute!