Jens Grasshoff erklärt die Notwendigkeit der Equity Bridge

Mit Erfahrungswerten, die zwei Jahrzehnte im M&A-Sektor umspannen, habe ich es oft genug gesehen: Die teils verwunderten Blicke von Unternehmensverkäufern, wenn eine zuvor angesetzte Unternehmensbewertung nicht dem tatsächlich realisierten Kaufpreis entspricht. Dabei unterscheidet sich das Grundprinzip nicht von der Bewertung und tatsächlich erzielten Transaktionssumme von anderen Assetklassen – auch da gibt es nur einen Kaufpreis, nämlich den, den der Käufer bzw. Investor bereit ist zu zahlen. Diesen Unterschied zwischen dem Unternehmenswert und dem voraussichtlich zu erzielenden Kaufpreis gilt es dem Unternehmer im Vorfeld transparent aufzuzeigen.

Zugegebenermaßen charakterisieren sich M&A-Transaktionen dahingehend durch Komplexität, die ich für Sie als geschäftsführender Gesellschafter der KENSINGTON M&A gern entschlüsseln möchte.

Equity Bridge – weil ein Unternehmen mehr als nur seine Ertragskraft ist

Bevor ich im nächsten Abschnitt näher auf die Equity Bridge eingehe, ist eine Betrachtung und Einordnung von Unternehmensbewertungsverfahren notwendig. Das häufig angewandte Multiplikatorverfahren resultiert in einer Ermittlung vom „Enterprise Value” – diese Zahl reflektiert weder Liquiditätsbestände noch die Verschuldung im Unternehmen. Selbstverständlich wird beides aber unweigerlich vom Käufer berücksichtigt, schließlich wird selbiger für ein (hoch-)verschuldetes Unternehmen weniger zahlen wollen als für ein Unternehmen, das schuldenfrei ist – bei vergleichbarer Stellung und Ertragslage.

Deshalb gilt: Nettofinanzvermögen und Nettoverschuldung steigern beziehungsweise mindern den realistischen Kaufpreis. Es ist also zu berücksichtigen, welche Mittel dem Unternehmen noch zur Verfügung stehen würden, wenn alle Schulden durch aktuell liquide Finanzmittel beglichen wurden.

Diese Bereinigung führt dazu, dass aus dem vorherigen „Enterprise Value” nun das „Equity Value” wird. Der symbolische „Sprung” oder die „Brücke” ist die hier im Artikel angesprochene „Equity Bridge” – daher auch der Name.

Die Equity Bridge im Zuge einer Unternehmenstransaktion

Bestandteil von M&A-Verhandlungen ist die Equity Bridge, mitsamt den eben beschriebenen Vorgängen, quasi immer. Das ist deshalb notwendig, weil die Nettoverschuldung kein fixer Posten ist, der Schwarz auf Weiß im Jahresabschluss steht. Stattdessen wird ein Stichtag definiert, an dem die einzelnen Posten in der Bilanz gegengerechnet werden.

Die Rechnung geht dann wie folgt auf:

Liquide Mittel als Ausgangswert
+ geldähnliche Vermögensgegenstände
+ sonstiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen
– zinstragende Verbindlichkeiten
– schuldenähnliche Verpflichtungen

Die daraus resultierende Zahl wird nun um individuelle Working-Capital-Anpassungen bereinigt, diese können zu weiteren Abzügen oder Aufschlägen führen. Im Ergebnis steht nun final entweder die Nettoverschuldung (wenn die Rechnung zum negativen Ergebnis führt) oder das Nettofinanzvermögen (sofern das Ergebnis positiv ist).

Dazu ergänzend eine kurze Erklärung zu den genannten Begriffen:

  • Liquide Mittel und geldähnliche Vermögensgegenstände: Beispielsweise Kassenbestände und generell „Cash”. Ob ein Vermögensposten „geldähnlich” ist, ist stets diskussionsfähig.
  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen: Vermögenswerte, die für die Geschäftstätigkeit keine Bedeutung haben, aber vorhanden sind.
  • Zinstragende Verbindlichkeiten: Schulden, Darlehen und Anleihen gehören komplett gegengerechnet, da selbige zurückgezahlt werden müssen.
  • Schuldenähnliche Verpflichtungen: Künftige (finanzielle) Verpflichtungen, gegebenenfalls auch bilanzneutraler Natur. Zum Beispiel Belastungen aus einem zu erwartenden Gerichtsurteil.
  • Anpassungen des Working Capitals: Feinjustierungen, um ein authentisches Ergebnis zu erhalten. Beispielsweise wenn ausstehende Forderungen existieren, die der Kassenbestand noch nicht widerspiegelt.

Die Equity Bridge liefert ein praxisnahes Ergebnis – durch die ganzheitliche Betrachtung der Finanzlage des Unternehmens

Allein der Unternehmenswert ist nicht zwangsläufig ein objektiver Gradmesser. Es bedarf der Equity Bridge, damit Käufer das Unternehmen ganzheitlich betrachten können – und davon wiederum ihr Kaufpreisangebot ableiten. Aus meiner praktischen Arbeit als M&A-Berater weiß ich, dass die Subjektivität der Equity Bridge im M&A-Geschäft ein großer Verhandlungspunkt ist. Bei der Lösungsfindung können Sie auf mich sowie unser KENSINGTON-Team in der DACH-Region bauen. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr zu erfahren.

Jens Grasshoff – Ihr persönlicher Experte in Sachen Unternehmensverkauf!

Jens Grasshoff ist geschäftsführender Gesellschafter der KENSINGTON M&A GmbH und hat in den vergangenen rund 20 Jahren etwa 120 Unternehmensverkäufe, quer durch alle Branchen, erfolgreich umgesetzt.

Erfahrung

Jens ist seit 20 Jahren im Bereich «M&A für den Mittelstand» beschäftigt und hat bereits mehr als 120 Unternehmen erfolgreich verkauft. Jeder Unternehmensverkauf wird eng belgeitet, von der Erstellung der Verkaufsunterlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer den Kaufpreis auf sein Konto erhält. Während des Verkaufsprozesses wird durch die Kontaktaufnahme von Kreditinstituten die Finanzierbarkeit jeder Transaktion sichergestellt und die Kontakte bei Bedarf den Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt und vermittelt.

Track Record

In den vergangenen Jahren wurden Projekte quer durch alle Branchen verkauft, mit dabei waren beispielsweise Betriebe aus den Branchen Maschinenbau, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung, Handel- und Gewerbe, Stahlbau, E-Commerce, Medizintechnik u.v.m. – ein großer Kinderhort, ein Kieswerk und ein TV-Sender waren auch schon dabei.

Jens Grasshoff