Der Franchisevertrag: Was Sie darüber wissen sollten

Jeder Vertrag im Leben verdient besondere Aufmerksamkeit – und das gilt für den Franchisevertrag in doppelter Hinsicht. Denn zum einen schafft er die Grundlage für Ihre zukünftige Selbstständigkeit, zum anderen bildet er den rechtlichen Rahmen und definiert damit auch Ihre Rechte und Pflichten als Lizenznehmer. An dieser Stelle möchten wir daher das Wichtigste zum Franchisevertrag zusammenfassen.

Informationen zum Franchise und Vertragsgegenstände

Im Franchisevertrag sind die Grundlagen des Lizenzsystems und die Leistungen des Lizenzgebers festzuhalten. Er enthält Informationen über Schutzrechte und ggf. Regelungen zum Gebietsschutz oder allgemein Hilfestellungen bei der Standortwahl.

Pflichten des Lizenznehmers und -gebers

Im Franchisevertrag werden die Pflichten der beiden Vertragsparteien klar definiert und weitere Informationen über Aus- und Weiterbildung oder das Lizenz-Handbuch gegeben. Ebenso enthält der Franchisevertrag die genauen finanziellen Konditionen, d. h. wie hoch die Lizenzgebühr ist und/oder wie viel Prozent des Umsatzes an den Lizenzgeber gehen. Wann und wie die Gebühren zu entrichten sind, ist genau festgelegt, und der Vertrag enthält auch die notwendigen Vorgaben für die Geschäftsführung, z. B. hinsichtlich der Freiheit der Preisgestaltung, des Wareneinkaufs oder der Werbeausgaben.

Spezifische Regelungen zur Kundenauswahl, Bezugsverpflichtungen und dem Ein- sowie Verkauf

Je nach Franchise enthält der Vertrag klare Regeln, welche Produkte wo gekauft und verkauft werden dürfen. Gleichzeitig kann der Vertrag, insbesondere im Dienstleistungsbereich, gegebenenfalls Regelungen zu möglichen Kunden enthalten. So ist es z. B. denkbar, dass Kunden aus kritischen Branchen, wie z. B. der Rüstungsindustrie, nicht bedient oder beraten werden dürfen. Beide Parteien legen mit den Klauseln in diesem Teil die Grundlage für eine transparente Geschäftsbeziehung und die konsequente Wahrung des Markenwertes und der Unternehmensphilosophie.

Informationen zu Werbeaktivitäten

Lizenzgeber können eine monatliche Werbegebühr verlangen oder es erfolgt eine anteilige Umlage – in jedem Fall sollte im Franchisevertrag geregelt werden, wie und in welcher Form und mit welchen Instrumenten geworben werden darf und welche Budgetgrenzen und -verteilungen es dafür gibt.

Vertragsklauseln zur Vertragsdauer und Kündigung

Der Franchisevertrag enthält Angaben über etwaige Mindestvertragslaufzeiten, z. B. ob sich der Lizenznehmer für mehrere Jahre an das Franchise binden muss. Ebenso sind allgemeine Informationen über das Kündigungsrecht und die entsprechenden Fristen enthalten. Sofern besondere Klauseln bestehen, z. B. ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichterreichen bestimmter Umsatzgrenzen, sind diese ebenfalls dort zu finden. Darüber hinaus enthält der Vertrag Angaben zur Streitbeilegung und eine allgemeine Widerrufsbelehrung.

Abwicklung der Lizenzverbindung

Der Vertrag muss Auskunft darüber geben, welche Beschränkungen den Lizenznehmer erwarten, wenn er aus dem Franchisevertrag ausscheidet, z. B. ein mehrjähriges Wettbewerbsverbot oder an bestimmte Fristen gebundene Nachforderungen.

Franchiseverträge regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, manchmal für viele Jahre. Es liegt daher im Interesse beider Parteien, diesen so präzise und detailliert wie möglich zu gestalten, um spätere Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die KENSINGTON M&A GmbH berät Sie gerne individuell!