Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Firmenübernahme?

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit, zugleich aber auch eine Marke: Sein wichtigster Baustein und zugleich diejenigen, die die eigentliche Arbeit leisten, sind die Mitarbeiter. Bei diesen herrscht erfahrungsgemäß zunächst große Verunsicherung, wenn eine Unternehmensübernahme buchstäblich vor der Tür oder im Büro steht. Wie geht es für sie weiter?

Mitarbeiter sind der wichtigste Faktor des erworbenen Unternehmens

Wer ein Unternehmen kauft, kauft auch die Mitarbeiter. Ob ein Share Deal oder ein Asset Deal angestrebt wird, ist dabei in Deutschland unerheblich. Nach § 613a BGB müssen bei einer Betriebsübernahme auch die Arbeitnehmer übernommen werden. Für Kündigungen ist ein betriebsbedingter Kündigungsgrund erforderlich. Damit soll verhindert werden, dass Eigentümer ihr zu verkaufendes Unternehmen durch Entlassungen attraktiver machen. Auch kann sich der Erwerber nicht aussuchen, welche Mitarbeiter er übernehmen möchte und welche nicht.

Auch darf der Arbeitsvertrag nach der Übernahme nicht mehr geändert werden, insbesondere dann nicht, wenn sich dadurch die Stellung der Arbeitnehmer verschlechtert. Die Erwerber haben jedoch die Möglichkeit, einzelnen Arbeitnehmern Vergleichsangebote zu unterbreiten; diese können dann dem Betriebsübergang widersprechen und eine Abfindung erhalten – im Gegenzug scheiden sie durch einen Aufhebungsvertrag ganz aus dem Betrieb aus oder stimmen geänderten Arbeitsverträgen zu.

Unterscheidung zwischen Komplettübernahmen und Teilübernahmen

Bei einer vollständigen Betriebsübernahme müssen alle Arbeitnehmer übernommen werden. Erwirbt ein Erwerber nur einen Teil des Betriebsvermögens, so muss er alle Arbeitnehmer übernehmen, die für diesen Teil des Betriebs erforderlich sind oder dort tätig waren.

Share-Deal und Asset-Deal

Anteile an einem Unternehmen werden durch einen Share Deal verkauft, z. B. 100 % des Unternehmens, das dann vollständig dem neuen Eigentümer gehört. Bei kleineren Anteilen übernimmt der Käufer auch alle Mitarbeiter.

Bei einem Asset Deal werden Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen heraus erworben. Der deutsche Gesetzgeber berücksichtigt aber auch hier, dass sich der Käufer nicht nur das Beste heraussuchen kann. Es ist also nicht möglich, nur Patente oder einzelne Maschinen zu erwerben, aber die Mitarbeiter nicht zu übernehmen. Auch diese sind automatisch Bestandteil eines Asset Deals, sofern die veräußerten Vermögensgegenstände für das Unternehmen wesentlich sind.

Übernahme von Mitarbeitern gehört frühzeitig einkalkuliert und geplant

Wer ein Unternehmen erwirbt, muss auch ein Konzept für seine Mitarbeiter mitbringen. Das fängt bei betriebswirtschaftlichen Kalkulationen an und hört bei der steuer- und arbeitsrechtlichen Beurteilung auf. Deshalb ist eine kompetente Beratung sowohl durch die M&A-Experten von KENSINGTON als auch durch Steuerberater und Fachanwälte für Arbeitsrecht unersetzlich – je größer das Unternehmen, desto umfangreicher die Überlegungen.

In der Zwischenzeit muss der Verkäufer natürlich Vorarbeit leisten: Vor allem, indem er seine Mitarbeiter über das weitere Vorgehen und die geplante Übernahme informiert und intern die Weichen stellt, damit der neue Eigentümer vom ersten Tag an effizient und mit seinen Mitarbeitern arbeiten kann.

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