In der Start-up- & Gründungsphase verkaufen: Das ist beim Exit zu beachten

Ein Exit noch in der Start-up-Phase kann für Gründer und Anteilseigner ein ebenso großer wie lukrativer Schritt sein: Insbesondere global agierende Konzerne treten häufig als Käufer für vielversprechende Start-ups auf, auch wenn diese noch nicht profitabel sind und einen weiten Weg vor sich haben. Die besondere Situation bei einem anvisierten Start-up-Verkauf erfordert aber ebenso spezifisches und fachmännisches Vorgehen.

Unternehmen auf einen Verkauf in der Gründungsphase vorbereiten

Ein entscheidender Punkt bei einem Verkauf in der Gründungsphase: Die Käuferseite erwirbt in erster Linie Potenzial. Dieses liegt naturgemäß in der Zukunft, weshalb es für Gründer und ihre Start-ups umso wichtiger ist, künftige Wachstumspotenziale transparent zu belegen. Simultan gilt es, einen Fahrplan für den Weg in die Profitabilität zu erstellen und beispielsweise ebenso den absehbaren künftigen Investitionsbedarf zu ermitteln.

Käufer von Start-ups sind sich zwar bewusst, dass sie im Regelfall weiter in das Unternehmen investieren müssen und, da dieses mitunter noch nicht profitabel ist, zunächst keine Gewinne durch die Akquisition erwirtschaften, sie benötigen aber eine schlüssige Darstellung des zu erwartenden Potenzials – mitsamt den dabei involvierten Chancen und Risiken.

Simultan können junge Unternehmen noch keine langjährigen Kunden- und Geschäftspartnerbeziehungen vorweisen. Umso wichtiger ist dann, die bereits vorhandenen Verträge und Beziehungen vollständig und transparent darzustellen. Potenzielle Käufer bewerten im Zuge dessen ebenso, wie attraktiv diese bereits existenten Beziehungen sind und wie sie sich auf die Bewertung des Unternehmens auswirken.

Eine Vielzahl von Dokumenten sollte mit ausreichender Vorlaufzeit korrekt und übersichtlich angefertigt beziehungsweise zusammengetragen werden, darunter beispielsweise:

  • Business- und Finanzpläne aus der Gründungsphase
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • eine vollständige Darstellung etwaiger Anteilseigner und Investoren (Offenlegung)
  • betriebliche Verträge, Versicherungen und Co.

Die Art des angestrebten Verkaufs bestimmen

Ein Exit muss für den Gründer nicht mit einem vollständigen Rückzug aus dem Unternehmen einhergehen – ausgeschlossen ist das aber ebenso nicht. Führungsebene und Mehranteilseigner sollten sich daher vorab überlegen, welche Art von Deal sie mit dem geplanten Verkauf überhaupt anstreben. Ist ein vollständiger Rückzug inklusive dem Komplettverkauf des Start-ups gewünscht? Soll das Unternehmen nur zu Teilen verkauft werden, um weiteres Kapital zu generieren? Oder aber gibt der Gründer seinen eventuell vorhandenen Mehrheitsanteil ab, bleibt dem Unternehmen aber weiterhin als Geschäftsführer oder beispielsweise im Vorstand erhalten?

Diese und weitere Fragen gilt es vor dem Verkauf zu klären, denn Käufer bringen im Regelfall spezifische Absichten und Vorstellungen mit, die sich mitunter nicht mit denen des Gründers und der aktuellen stimmfähigen Anteilseigner decken. Die KENSINGTON M&A GmbH unterstützt Gründer bei ihrem Exit und tritt als erfahrener Berater auf, um offene Fragen vorab geklärt zu wissen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Ihr Start-up in seiner Ganzheit oder Anteile davon verkaufen möchten!