Unternehmen in der Scheidung
Die Scheidung droht – aber was passiert nun mit dem eigenen Unternehmen?
Eine drohende Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sie kann für Unternehmer auch gravierende finanzielle Folgen haben – denn die eheliche Bindung zwischen zwei Menschen ist ebenso zwischenmenschlich wie sie ein Konstrukt des geltenden Rechts ist. Die Möglichkeiten für das Unternehmen sind vielfältig, sie alle zu erfassen und zu bewerten, darin liegt die eigentliche Herausforderung.
Die Möglichkeiten, sofern das Unternehmen fortgeführt werden soll
Wenn beide Ehegatten das Unternehmen führen oder Gesellschafter sind, wiegt die Scheidung besonders schwer. Natürlich könnten sie sich privat scheiden lassen, geschäftlich aber weiterhin wie gewohnt das Unternehmen führen und darin tätig sein – in der Praxis funktioniert das bei (frisch) Geschiedenen aber de facto so gut wie nie.
Als Alternative ist die alleinige Übernahme durch einen Ehepartner denkbar, während der andere Ehegatte eine Abfindung für seine Anteile erhält. Dies ist bereits ein „klarer Schnitt“, problematisch wird es in der Regel im Hinblick auf das nun benötigte Kapital, das unter Umständen nicht liquide ist. Hier könnten individuelle Vereinbarungen helfen, allerdings nur bei geschiedenen Eheleuten, die noch kompromissbereit sind.
Eine dritte Alternative ist eine stille Teilhaberschaft, bei der sich ein Ehepartner aus dem operativen Tagesgeschäft zurückzieht, aber am Unternehmen beteiligt bleibt. Auch dies kann funktionieren, vor allem wenn die Scheidung einvernehmlich und ohne böses Blut erfolgt ist – so kann auch das Unternehmen vor dem hohen Liquiditätsbedarf geschützt werden, der bei einer alleinigen Übernahme und Auszahlung unweigerlich entsteht.
Möglichkeiten, wenn eine (Teil-)Trennung vom Unternehmen denkbar ist
Sofern keine der Parteien Interesse an der Fortführung des Unternehmens hat, zumindest nicht in der bisherigen Form, kommen auch eine Teilung oder ein Verkauf in Betracht. Bei einer Teilung wäre es denkbar, dass das Unternehmen auf die beiden Partner aufgeteilt wird und diese den jeweiligen Unternehmensteil als neues Unternehmen eigenständig weiterführen. Alternativ könnte das Unternehmen auch aufgelöst und liquidiert werden.
Auch der Verkauf ist ein klarer Schnitt und eine sinnvolle Option, da die liquiden Mittel aus dem Verkaufserlös wesentlich einfacher zu verteilen sind als das Unternehmen selbst. Wenn ein Verkauf in Betracht gezogen wird, sollte dieser jedoch frühzeitig eingeleitet werden, da das Unternehmen wahrscheinlich nicht von heute auf morgen verkauft werden kann. Da die gemeinsame Arbeit durch die Trennung mitunter unmöglich geworden ist, sollte der Verkauf aber dennoch so schnell wie möglich abgewickelt werden.
Unternehmer sollten sich für den Ernstfall absichern – und detailliert beraten lassen
Die oben genannten Punkte beziehen sich nur auf den Umgang mit dem Unternehmen selbst. Natürlich gibt es bei der Scheidung von Unternehmern noch viel mehr zu beachten, wie z. B. Fragen des Zugewinnausgleichs oder des Unterhalts. Deshalb sollten Sie sich bei einer Scheidung immer von Fachleuten wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und unseren Unternehmensberatern der KENSINGTON M&A als erfahrenen Wirtschaftsmediatoren beraten lassen! Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen haben.