Die Scheidung bahnt sich an: Welchen Einfluss der Zugewinnausgleich auf Unternehmer hat
Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine Belastung – mindestens für die Seele und das eigene Nervenkostüm. Noch gravierender ist die Scheidung bei Eheleuten, sobald Unternehmen involviert sind und zuvor kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dann steht nämlich der Zugewinnausgleich im Fokus.
Was ist mit dem Zugewinnausgleich gemeint – und wie wirkt sich dieser praktisch aus?
Zu einem „Zugewinnausgleich“ kommt es dann, wenn Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben – was ohne Ehevertrag, der das aushebeln würde, der gesetzliche Standard in Deutschland ist. Der Zugewinnausgleich heißt außerdem deshalb so, weil damit der Vermögenswertzuwachs berücksichtigt wird, den beide Ehepartner während der Ehe erzielten.
Um das zu ermöglichen, werden das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung ebenso wie das Endvermögen bei der Scheidung ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Werten ergibt dann den „Zugewinn“. Nun wird die Differenz, sobald ein Unternehmer involviert ist, in den meisten Fällen zwischen den Eheleuten nicht identisch sein – weshalb es in der Folge zum „Ausgleich“ kommt.
Der Ehepartner, der den höheren Zugewinn vorzuweisen hat, muss folglich an den anderen Ehepartner diesen Ausgleich leisten – da fängt die Problematik für viele Unternehmer an.
Problemfälle Liquidität, Bewertung und finanzielle Belastungen
Alle drei treffen zu, sobald Unternehmer aufgrund eines (signifikant) höheren Zugewinns während der Ehe eine Ausgleichszahlung leisten müssen. Unternehmern wird direkt auffallen, warum das so ist: Denn der Unternehmenswert, der Teil des Zugewinns ist, liegt selten in liquider Form vor.
Gleichermaßen ist die Bewertung selbst schon ein Streitpunkt: Unternehmer würden bei einer Scheidung einen niedrigeren Wert präferieren, da dieser dann auch einem niedrigeren Ausgleich entspräche. Der andere Ehepartner präferiert indes einen hohen Unternehmenswert, um einen möglichst hohen Ausgleich zu erhalten – deshalb muss hier erst einmal eine nachvollziehbare, fundierte und vom Experten erstellte Unternehmensbewertung erfolgen.
Die nun fälligen Ausgleichszahlungen stellen Unternehmer vor weitere Probleme: Erstens ist das Geld mitunter gar nicht liquide vorhanden. Daraus resultiert das darauffolgende zweite Problem: Wie bekommt der Unternehmer-Ehepartner die Mittel nun liquide beschafft? Das kann zu erheblichen Belastungen auf Unternehmensseite führen, falls da beispielsweise für den Ausgleich Mittel liquidiert und abgezogen werden müssen.
Gleichermaßen müssen Unternehmer stellenweise sogar ganze Unternehmensteile veräußern und damit liquidieren, um diese wiederum für den Ausgleich zu nutzen. Eine Alternative dazu wäre unter anderem, den Ehepartner als Gesellschafter aufzunehmen und diesem somit Unternehmensteile zu übertragen – das aufkommende Problem dabei, dass nun zwei frisch geschiedene Eheleute gemeinsame Gesellschafter sind, liegt auf der Hand.
Lösungen zu finden ist nicht zwangsläufig leicht, aber möglich
Eine einfache präventive Schutzmaßnahme besteht in der Schließung eines Ehevertrags, der die Rahmenbedingungen im Falle einer Trennung/Scheidung spezifisch festlegt.
Liegt dieser nicht vor, gilt es verträgliche Lösungen zu finden. Mediatoren können dabei ebenso helfen wie Steuerexperten und gegebenenfalls Rechtsanwälte herangezogen werden sollten. Der rechtliche Aspekt ist hochkomplex, weshalb Sie stets mehrere Experten einbeziehen sollten und sogar müssen.
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